Manchmal wird alles anders als gedacht. Lebensträume sind passé oder ändern sich. Gerade in solchen Zeiten gilt es abzuwägen, ob es sich rentiert Wohneigentum, wie z. B. ein Haus, zu verkaufen. Von essentieller Bedeutung ist dabei, ob und wann Spekulationssteuer anfällt.
Grundlage für die sogenannte Spekulationssteuer ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Der Erlös, den Sie beim Hausverkauf erzielen, zählt als „Einkunft aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23“. Das heißt: Der Gewinn ist beim Fiskus abzuführen.
Allerdings nicht in jedem Fall:
Sofern eine Erbengemeinschaft besteht und ein Miterbe das Haus verkaufen will, kann das teuer werden. Gern informieren wir Sie, wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können.
Je nach Steuersatz kann das für den Verkäufer einschneidende Auswirkungen – bis zu 40 % vom erzielten Erlös – haben.