Scheiden tut weh: Wenn eine Ehe oder Beziehung auseinandergeht, rücken rasch Hab und Gut in den Fokus. Wie trennt man Haus und Hof? Teilen? Haus verkaufen oder behalten? Auszahlen? Wie finde ich den richtigen Makler? Es gibt mehrere Wege, wie der Umgang mit Wohneigentum gemanagt werden kann. Angefangen vom gemeinsamen Immobilienverkauf über Einzelabtretung bis hin zum vermieten der Immobilie. Was im Falle einer Scheidung oder Trennung beim Hausverkauf oder Immobilien Verkauf zu beachten ist, finden Sie hier in komprimierter Form.
Wir sind uns bewusst, dass das gemeinsame Haus mit vielen Erinnerungen besetzt ist. Leider kippen im Falle einer Scheidung oft die Emotionen. Geht es ums Geld, hört die Freundschaft meistens auf. Finanzielle Verpflichtungen und Kosten wie z. B. ein gemeinsam laufender Kredit, geben dem Ganzen zusätzlichen Zündstoff.
Bei Scheidung oder Trennung das Haus zu verkaufen, ist die sauberste Lösung. Außerdem werden schnell Mittel frei, die eventuell für den Zugewinnausgleich benötigt werden. Generell gilt: Der Verkaufswille eines Ehepartners / Partners reicht für den Hausverkauf bei Scheidung oder Trennung aus.
Sofern Ihr Haus noch nicht abbezahlt ist, fallen Kreditraten an. Bitte achten Sie deshalb auf die Zinsbindungsfrist. Ist diese noch relevant, wird Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung wegen Gewinnausfall einfordern. Sofern es Ihre Situation zulässt: Überlegen Sie nun, welche Priorität Ihnen die finanzielle Einbuße wert ist. Sie sind unsicher? Als Immobilienmakler wissen wir um solch heikle Entscheidungen und stehen Ihnen hier mit unserer Erfahrung und wertvollen Tipps zur Seite. Ob und wann es sich lohnt in Chemnitz und Umgebung Ihr Haus zu verkaufen? Wie viel ist die Immobilie noch Wert oder was ist eine faire und realistische Immobilienbewertung? Vertrauen Sie auf unsere Marktkenntnis und neutrale Position. Ihr Makler für Chemnitz, Mittelsachsen und Erzgebirge.
Sobald Sie wirtschaftlich und sozial getrennte Wege gehen, wird von persönlicher Trennung gesprochen. Das bedeutet für das gemeinsame Haus: Sind beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen, gelten sie weiterhin als Eigentümer. Keiner darf darauf beharren, dass der andere auszieht.
Hat ein Partner bereits eine neue Bleibe, kann er vom Hausnutzer eine Nutzungsentschädigung für seinen Teil der Immobilie einfordern. Diese Art von Miete richtet sich nach dem ortsüblichen Mietspiegel (Chemnitz, Mittelsachsen, Erzgebirge, Vogtland).
Ist das Trennungsjahr passé, kann jeder Ehepartner verlangen, das Haus zu verkaufen. Verweigert sich einer der Eheleute/ Partner, besteht die Option die Zustimmung einzuklagen. Wenn irgendwie möglich: Versuchen Sie sich außergerichtlich zu einigen. Gern unterstützen wir Sie mit den Chancen einer Mediation. Diese Art der Konfliktlösung sprengt oft im Prozess „Haus verkaufen bei Scheidung oder Trennung“, was eigentlich als festgefahren gilt.